Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.10.2025

1. Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Kurzzeitvermietung von Privatzimmern und Ferienwohnungen von Vermietern an Nächtigungsgäste (künftig „Gast“ bzw. „Gäste“ genannt).
Sie schließen Sondervereinbarungen nicht aus, treten jedoch gegenüber individuell getroffenen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Gast zurück.

Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an Gäste, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss

Allfällige Angebote des Vermieters können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden.

Weicht die Annahmeerklärung des Gastes vom Angebot des Vermieters ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung ein neues Angebot dar, das vom Vermieter angenommen werden kann.

Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

3. Beginn und Ende der Beherbergung

Der Gast hat das Recht, sofern der Vermieter keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zu beziehen.

Die gemieteten Räume sind am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr freizumachen, sofern keine andere Zeit bekannt gegeben wurde.
Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die Räume nicht fristgerecht geräumt werden.

4. Rücktritt durch den Vermieter

Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde diese vom Gast nicht fristgerecht geleistet, kann der Vermieter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Der Vermieter ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vom Gast angegebenen Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse) als falsch oder ungültig erkannt werden – insbesondere, wenn E-Mails nicht zugestellt werden können oder keine Rückmeldung erfolgt und von einer „Fake-Buchung“ auszugehen ist.

5. Reisestornierung

Eine Stornierung durch den Gast ist bis 90 Tage vor dem Ankunftstag kostenfrei möglich.

Danach oder bei Nichtanreise hat der Gast das gesamte vereinbarte Entgelt zu leisten.
Der Vermieter bringt in Abzug, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder durch anderweitige Vermietung erzielt hat.

  • ab 90 Tage vor dem Ankunftstag: 40 % des Nächtigungspreises
  • ab 30 Tage vor dem Ankunftstag: 70 % des Nächtigungspreises
  • ab 7 Tage vor dem Ankunftstag: 90 % des Nächtigungspreises

6. Pflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt spätestens bei Abreise zu bezahlen.
Allfällige Anzahlungen werden berücksichtigt.
Die im Betrieb ausgehängte Hausordnung ist einzuhalten.

7. Rechte des Vermieters

Der Vermieter hat das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung.

8. Aufrechnung

Der Gast ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Vermieters aufzurechnen, es sei denn, der Vermieter ist zahlungsunfähig oder die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder anerkannt.

Der Vermieter ist berechtigt, gegen Forderungen des Gastes mit eigenen Forderungen aufzurechnen.

9. Haftungsbeschränkungen gegenüber Verbrauchern

Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter ausschließlich für Personenschäden.

Diese Regelung gilt sinngemäß auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Haftungsbeschränkungen gegenüber Unternehmern

Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter oder sonstiger grober Fahrlässigkeit besteht keine Haftung, ausgenommen für Personenschäden.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Datenverluste wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Die Haftung ist begrenzt auf den Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung oder, falls nicht gedeckt, auf die Höhe des Entgelts des jeweiligen Beherbergungsvertrags.

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren ab dem schadensstiftenden Ereignis.

11. Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und ggf. gegen eine besondere Vergütung mitgebracht werden.

Der Gast ist verpflichtet, das Tier während des Aufenthalts ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und über eine entsprechende Tierhaftpflichtversicherung zu verfügen.
Der Nachweis dieser Versicherung kann vom Vermieter verlangt werden.

12. Vorzeitige Beendigung des Beherbergungsvertrags

Reist der Gast vorzeitig ab, ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
Der Vermieter bringt in Abzug, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Angebots erspart oder durch anderweitige Vermietung erzielt hat.

Der Vertrag endet im Falle des Todes des Gastes.

Der Vermieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, insbesondere wenn der Gast:

  • die Räumlichkeiten missbräuchlich verwendet oder andere Gäste stört,
  • eine ansteckende oder pflegebedürftige Krankheit entwickelt,
  • fällige Rechnungen trotz Nachfrist nicht bezahlt.

Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Verfügung) kann der Vermieter den Vertrag ohne Frist auflösen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich der Beherbergungsbetrieb befindet.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Für Streitigkeiten im Unternehmergeschäft ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht am Standort des Beherbergungsbetriebs zuständig.